Aktuelle Preise für Fernwärme-Hausanschlüsse
Allgemeine Netzanschlussbedingungen (TAB)
Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Fernwärme- und Fernkältenetz dienen der Definition technischer und qualitativer Mindeststandards im ESTW-Netzgebiet. Sie sind die Voraussetzung für eine wirtschaftliche, sichere und störungsfreie Belieferung mit Wärme und Kälte.
Baukostenzuschüsse (§ 9 AVBFernwärmeV)
gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) bei erstmaligem Anschluss an das Fernwärmenetz der ESTW
Ein Baukostenzuschuss (Zuschuss des Anschlussnehmers an das Versorgungsunternehmen für die Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen) wird derzeit nicht erhoben.
Stand: 1. Juli 2023
Hausanschlusskosten (§ 10 AVBFernwärmeV)
gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) bei erstmaligem Anschluss an das Fernwärmenetz der ESTW - Stand: 1. Juli 2023
Hausanschlusskosten (§ 10 AVBFernwärmeV)
Die Hausanschlusskosten werden nach tatsächlichem Kostenaufwand ermittelt und als Festpreis angeboten. Die Hausanschlusskosten beinhalten die Gesamtkosten eines Fernwärme-Hausanschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrundstückes. Zudem sind auch die Kosten für die kompletten Tiefbauarbeiten, sowie für die Oberflächenwiederherstellung im öffentlichen Bereich enthalten.
Kann der Anschluss, aus Gründen die der Anschlussnehmer zu vertreten hat, nur teilweise ausgeführt werden und die Fertigstellung somit erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet.
Die Herstellung und das Verschließen des Mauerdurchbruchs an der Gebäudewand liegt im Zuständigkeitsbereich des Anschlussnehmers. Im Sinne einer schnellen und ordnungsgemäßen Ausführung führen die ESTW diese Arbeiten im Rahmen der Anschlussverlegung mit aus.
Der Hausanschluss endet am 1. Ventil nach Gebäudeeintritt. Dies ist in der Regel auch die Hauptabsperreinrichtung und gleichzeitig die Wartungs- und Unterhaltsgrenze der ESTW.
Darüber hinaus gelten für die Fernwärmeversorgung die einschlägigen DIN-Vorschriften und Technischen Anschlussbedingungen für Heizwasser und Dampf/Kondensat (TAB).
Die Änderung eines bestehenden Hausanschlusses (z. B. Verstärkung, Umverlegung oder komplette Neuverlegung) wird ebenfalls nach den tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet. Auch darüber erhalten Sie vorab ein schriftliches Kostenangebot.
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage gem. § 13 AVBFernwärmeV ist in den o. g. Hausanschlusskosten nicht enthalten. Diese wird gemäß unserem aktuellen Preisblatt „Inbetriebsetzungen“ zu folgenden Pauschalsätzen in Rechnung gestellt:
Anschlusswert | netto | brutto* |
---|---|---|
bis 100 kW | 249,80 € | 297,26 € |
über 100 kW | 374,70 € | 445,89 € |
*Die Bruttopreise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.
Hinweis:
Aufgrund der befristeten Umsatzsteuersenkung für Gas- und Wärmelieferungen werden die o. g. Anschlusspreise bis zum 31. März 2024 mit dem verminderten Umsatzsteuersteuersatz (derzeit 7 %) besteuert. Bei einer Ausführung nach diesem Zeitpunkt, erfolgt die Abrechnung dann wieder mit dem Regelsteuersatz (derzeit 19 %).
Inbetriebsetzung der Kundenanlage gem. § 13 AVBFernwärmeV mit dem verminderten Umsatzsteuersatz
Anschlusswert | netto | brutto |
---|---|---|
bis 100 kW | 249,80 € | 267,29 € |
über 100 kW | 374,70 € | 400,93 € |
kW = Kilowatt (Leistung)
Haus-/Netzanschlüsse
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