Aktuelle Preise für Wasser-Hausanschlüsse bis DN 50
Baukostenzuschüsse (§ 9 AVBWasserV)
gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) bei erstmaligem Anschluss an das Trinkwassernetz der ESTW - Stand: 1. Januar 2021
Der Baukostenzuschuss (Zuschuss des Anschlussnehmers an das Versorgungsunternehmen für die Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen) wird in Form einer Pauschale erhoben. Für Standardgrößen beträgt die Pauschale:
Rohrnennweite | netto | brutto |
---|---|---|
bis DN 32 | 1.741,12 € | 1.863,00 € |
bis DN 40 | 2.722,43 € | 2.913,00 € |
bis DN 50 und max. 20 Wohneinheiten (WE) | 5.467,29 € | 5.850,00 € |
bis DN 50 und ab 21 bis max. 30 WE | 8.198,13 € | 8.772,00 € |
bis DN 50 und ab 31 WE | 10.931,78 € | 11.697,00 € |
DN = Innendurchmesser der Anschlussleitung
WE = Wohneinheiten
Bei Nutzflächen gem. DIN 277, die gemischt oder rein gewerblich genutzt werden, gelten je angefangene 75 m² als eine Wohneinheit.
Bei Hausanschlussverstärkungen erfolgt eine Nachberechnung des Baukostenzuschusses (Differenz zur nächsthöheren Rohrnennweite). Für Rohrnennweiten größer als DN 50 gelten die Festlegungen gemäß unserem Preisblatt „größer DN 50“.
Liegen besondere Verhältnisse vor (z. B. Löschwasservorhaltung), so können die ESTW mit dem Anschlussnehmer abweichende Vereinbarungen treffen.
Hausanschlusskosten (§ 10 AVBWasserV)
gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) bei erstmaligem Anschluss an das Trinkwassernetz der ESTW - Stand: 1. Januar 2021
Die Anschlusskosten-Pauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines Standard-Hausanschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrundstückes einschließlich der Kosten für die kompletten Grabarbeiten, sowie der Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im öffentlichen Bereich.
Grundbetrag | netto | brutto |
---|---|---|
bis DN 40 | 3.266,36 € | 3.886,97 € |
bis DN 50 | 3.467,29 € | 4.126,08 € |
Längenzuschlag (> 10 Meter auf Privatgrund) je Meter Anschlusslänge |
238,32 € |
283,60 € |
Ab einer Hausanschlusslänge von mehr als 10 Meter auf Privatgrund wird ein zusätzlicher Längenzuschlag verrechnet. Für die Ermittlung des Längenzuschlages wird die tatsächlich verlegte Rohrlänge ab Grundstücksgrenze bis zum Gebäude-Eintrittspunkt berücksichtigt (auf volle Meter aufgerundet).
Bei Hausanschlüssen mit einer Länge von mehr als 25 Meter Anschlusslänge auf Privatgrund bzw. bei besonderen Verhältnissen, werden die Anschlusskosten nach tatsächlichen Kosten abgerechnet. Ebenso bei abweichender Ausführung oder erschwerten Bedingungen.
Werden zeitgleich mindestens zwei Versorgungsanschlüsse hergestellt, wird für die Einführung der Anschlussleitungen in das Gebäude grundsätzlich eine Mehrsparten-Hauseinführung verwendet. Der Mauerdurchbruch und das dazugehörige Futterrohr sind grundsätzlich bauseits auszuführen bzw. einzubauen. Die Bauteile werden von den ESTW geliefert und gehen in das Eigentum des Bauherrn über. Sie sind im Grundbetrag der Hausanschlusskosten nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Das Futterrohr kann im Zentrallager der ESTW abgeholt und im Rahmen der Rohbauarbeiten vorab verbaut werden.
Kann der Anschluss, aus Gründen die der Anschlussnehmer zu vertreten hat, nur teilweise ausgeführt werden und die Fertigstellung somit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet.
Bei Ausführung des Anschlusses in einem Neubaugebiet gewähren wir auf den „Grundbetrag je Hausanschluss“ einen Nachlass von 15 %. Voraussetzung hierfür ist, dass das Anschlusskabel vor Ausführung der Straßenoberfläche ins Baugrundstück verlegt wurde.
Sollten die Grabarbeiten auf Privatgrund, die in den Pauschalsätzen enthalten sind, mit unserem Einverständnis bauseits ausgeführt werden, erfolgt bei ordnungsgemäßer Durchführung nachfolgende Gutschrift:
Gutschrift für: | netto | brutto |
---|---|---|
für Grabarbeiten mit Oberflächenwieder- herstellung pro laufenden Meter |
82,24 € | 97,87 € |
Änderungen an bestehenden Hausanschlüssen (Verstärkung, Umverlegung oder komplette Neuverlegung) sind grundsätzlich nach den tatsächlich anfallenden Kosten zu erstatten.
Die Montage der kompletten Wasserzähleranlage (Bügel, Ausgansventil u. Rückflussverhinderer) erfolgt im Rahmen der Hausanschlussverlegung durch die ESTW. Die Wasserzähleranlage ist bereits Bestandteil der Kundenanlage. Die Kosten sind im o. g. Grundbetrag der Hausanschlusskosten enthalten.
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage gem. § 13 AVBWasserV ist in den o. g. Hausanschlusskosten nicht enthalten. Diese wird gemäß unserem aktuellen Preisblatt „Zählerarbeiten“ in Rechnung gestellt.
Die Bruttopreise beinhalten 7 % Umsatzsteuer (Baukostenzuschuss) und 19 % Umsatzsteuer (Hausanschlusskosten).
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