Zwei Menschen pflanzen mit ihren Händen eine Pflanze in den Boden.

Grundwasserschutz

Naturschutzgebiet

Um unser wichtigstes Lebensmittel soweit wie möglich vor Verunreinigungen zu bewahren, sind die Brunnenfassungen der Wasswerwerke mit Schutzgebieten umgeben worden.

Wassergewinnungsanlagen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, müssen im Interesse des Gemeinwohles und nicht zuletzt aus Gründen des Gesundheitsschutzes mit einem Schutzgebiet umgeben werden.

Es ist notwendig, Trinkwassergewinnungsgebiete vor schädlichen Nutzungen wie auch vor Beeinträchtigungen durch Schadstoffe zu schützen und dabei besonders auf die Wasserqualität sowie mögliche Gefahrenquellen zu achten. Wasserschutzgebiete sollen die Versorgung mit gutem Trinkwasser und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherstellen.

Wasserschutzgebiete werden in der Regel in 3 Zonen aufgeteilt:

  • Zone 1 oder Fassungsbereich
  • Zone 2 oder engere Schutzzone
  • Zone 3 oder weitere Schutzzone

Durch die Gliederung des Wasserschutzgebietes in verschiedene Schutzzonen wird berücksichtigt, dass Beeinflussungen des Grundwassers je nach der Entfernung zu den Trinkwassergewinnungsanlagen unterschiedlich zu bewerten sind.

Die Zone 1 muss in der Regel im Eigentum des Wasserwerkes und umzäunt sein; die Zone 2 wird durch Hinweisschilder gekennzeichnet.

Hinweisschild Hinweisschild

Wasserschutzgebiete

Telefon 09131 823-4514
E-Mail: wasserschutz@estw.de

Wasserqualität & Wasserhärte

Telefon 09131 823-4260
E-Mail: labor@estw.de

Downloads

OK Power Siegel TOP Lokalversorger Strom 2021 Siegel Öko Gas Siegel TOP Lokalversorger Gas 2021 Siegel