Grundwasserschutz
Um unser wichtigstes Lebensmittel soweit wie möglich vor Verunreinigungen zu bewahren, sind die Brunnenfassungen der Wasswerwerke mit Schutzgebieten umgeben worden.
Wassergewinnungsanlagen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, müssen im Interesse des Gemeinwohles und nicht zuletzt aus Gründen des Gesundheitsschutzes mit einem Schutzgebiet umgeben werden.
Es ist notwendig, Trinkwassergewinnungsgebiete vor schädlichen Nutzungen wie auch vor Beeinträchtigungen durch Schadstoffe zu schützen und dabei besonders auf die Wasserqualität sowie mögliche Gefahrenquellen zu achten. Wasserschutzgebiete sollen die Versorgung mit gutem Trinkwasser und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherstellen.
Wasserschutzgebiete werden in der Regel in 3 Zonen aufgeteilt:
- Zone 1 oder Fassungsbereich
- Zone 2 oder engere Schutzzone
- Zone 3 oder weitere Schutzzone
Durch die Gliederung des Wasserschutzgebietes in verschiedene Schutzzonen wird berücksichtigt, dass Beeinflussungen des Grundwassers je nach der Entfernung zu den Trinkwassergewinnungsanlagen unterschiedlich zu bewerten sind.
Die Zone 1 muss in der Regel im Eigentum des Wasserwerkes und umzäunt sein; die Zone 2 wird durch Hinweisschilder gekennzeichnet.