


(vom 30.06.2020) Anwendung bei Energie- und Wasserpreisen
Wir werden die für sechs Monate befristete Mehrwertsteuersenkung der Bundesregierung für Strom, Erdgas, Wärme und Wasser in vollem Umfang an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Sie müssen nicht aktiv werden, die Zählerstände werden bei der Erstellung der Jahresabrechnungen zu den Stichtagen 30. Juni bzw. 31. Dezember 2020 automatisch rechnerisch ermittelt. Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, den Zählerstand selbst abzulesen und an die ESTW zu melden.
Eine Anpassung der monatlichen Abschläge ist nicht vorgesehen, kann aber auf Wunsch ebenfalls erfolgen.