Anschlussvergütung für ausgeförderte EEG-Anlagen - EEG 2021
(vom 24.01.2023)
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten die Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen bisher für jede eingespeiste Kilowattstunde eine feste Vergütung. Seit 2021 sind für die ersten Erzeugungsanlagen die EEG-Förderung ausgelaufen, soweit es sich nicht um Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft handelt.
Mit der letzten Änderung des Erneuerbaren Energien-Gesetzes am 21. Dezember 2020 wurde für diese Erzeugungsanlagen, die als „ausgeförderte Anlagen“ bezeichnet werden, der Rechtsrahmen derart angepasst, dass der erzeugte Strom weiterhin dem Netzbetreiber - voraussichtlich bis Ende 2027 - gegen ein Marktwertentgelt abzüglich der Vermarktungskosten zur Verfügung gestellt werden kann.
Damit haben Anlagenbetreiber seit dem 1. Januar 2021 für ausgeförderten Erzeugungsanlagen folgende Betriebsmöglichkeiten:
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