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Baustelleninfo
Überprüfungsintervalle für Gasanlagen
Hier finden Sie Informationen über die Überprüfung bestehender Gasanlagen entsprechend den Technischen Richtlinien.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bzw. durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Haus-Gasleitungen/Gasinstallation verpflichtet.
Entsprechend dieser Anforderung ist seit dem Jahr 2008 auch im Technischen Regelwerk für Gasinstallationen (TRGI) festgeschrieben, dass ein Gebäudeeigentümer in seiner Funktion als Betreiber einer Gasanlage dafür Verantwortung trägt, dass eine regelmäßige Überprüfung seiner Gasanlage durchgeführt wird.
Unter Gasanlage versteht man sowohl die Gasinstallation, also die Haus-Gasleitungen, als auch das/die Gasverbrauchsgerät/-Einrichtungen.
Unter regelmäßiger Überprüfung versteht man:
- die jährliche Sichtkontrolle der gesamten Gasinstallation
- die regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein zugelassenes Vertragsunternehmen
- die Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitungen und frei verlegte Außenleitungen) alle 12 Jahre durch ein zugelassenes Vertragsunternehmen prüfen lassen
Während regelmäßige Instandhaltungen sowie die Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfungen nur von zugelassenen Vertrags-Installateurunternehmen durchgeführt werden können, kann die jährliche visuelle Kontrolle der Gasinstallation vom Eigentümer bzw. Anlagenbetreiber selbst anhand einer Checkliste durchgeführt werden.
Für die Dokumentation (Checkliste) der jährlichen Sichtkontrolle und der 12-jährigen Gebrauchsfähigkeits- bzw. Dichtheitsprüfung klicken Sie bitte hier.
Für die Liste der bei uns zugelassenen Vertrags-Installateurunternehmen klicken Sie bitte hier.
Weitere interessante Informationen für einen Gebäudeeigentümer/Anlagenbetreiber können Sie unter http://www.dvgw.de/ herunterladen.