Hausanschluss

Wasserhausanschlüsse

Baukostenzuschüsse (§ 9 AVB Wasser V)

Der Baukostenzuschuss (siehen unten: "Was bedeutet was?") wird in Form einer Pauschale erhoben. Für Standardgrößen beträgt die Pauschale:

Stand: 1. Januar 2009

 netto

 brutto

Rohrnennweite (DN)

DN 32

1.439,29 €

1.540,04 €

DN 40

2.249,68 €

2.407,16 €

DN 50 bis max. 20 Wohneinheiten (WE)

4.517,26 €

4.833,47 €

ab 21 bis max. 30 WE

6.775,64 €

7.249,93 €

ab 31 WE

9.034,53 €

9.666,95 €

Die Bruttopreise beinhalten 7 % Umsatzsteuer. 

Bei Nutzflächen gem. DIN 277, die gemischt oder rein gewerblich genutzt werden, gelten je angefangene 75 m² als eine WE.

Für Rohrnennweiten größer als DN 50 gelten besondere Festlegungen. Bei Hausanschlussverstärkungen erfolgt eine Nachberechnung der Baukostenzuschüsse (Differenz zur nächsthöheren Rohrnennweite).

Liegen besondere Verhältnisse vor (z. B. Löschwasservorhaltung - siehe hierzu unsere Sonderbedingungen), so können die ESTW mit dem Anschlussnehmer abweichende Vereinbarungen treffen.

Kanalbenutzungsgebühren

Im Auftrag der Stadt Erlangen stellen wir die Kanalbenutzungsgebühren zusammen mit dem Wasserverbrauch in Rechnung.
Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie HIER.

Hausanschlusskosten (§§ 10 und 11 AVB Wasser V)

Die Anschlusskosten-Pauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines Standard-
hausanschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrundstückes einschließlich der Kosten für die Grabarbeiten und endgültiger Oberflächenwiederherstellung. Wenn möglich führen die ESTW eine gemeinsame Verlegung mit Strom, Gas oder Fernwärme durch und wählen grundsätzlich die kürzeste und günstigste Anschlusstrasse. Ab einer Hausanschlusslänge von mehr als 10 m auf Privatgrund wird ein zusätzlicher Längenzuschlag verrechnet. Die Anschlusspauschale beträgt bei einer Rohrnennweite (DN)

Stand: 1. Januar 2009

 netto

 brutto

je Hausanschluss

bis DN 32/40

2.454,20 €

2.625,99 €

bis DN 50

2.607,59 €

2.790,12 €

Längenzuschlag für Mehrlänge über 10 m incl.
Grabarbeiten und Oberflächenwiederherstellung
je Meter

178,95 €

191,48 €

Die Bruttopreise beinhalten 7 % Umsatzsteuer. 

Für die Ermittlung des Längenzuschlages wird die tatsächlich verlegte Rohrlänge ab Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperreinrichtung im Gebäude berücksichtigt.

Bei abweichenden Ausführungen bzw. bei besonderen Verhältnissen oder erschwerenden Bedingungen können die ESTW die Hausanschlusskosten nach tatsächlichem Aufwand abrechnen.

Die notwendigen Grabarbeiten für den Anschluss einschl. Oberflächenwiederherstellung werden von den ESTW oder einer beauftragten Fachfirma durchgeführt. Sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen, wird ein Durchpressungsgerät eingesetzt.

Sollten die Grabarbeiten oder andere Leistungen, die in den Pauschalsätzen enthalten sind, mit unserem Einverständnis bauseits ausgeführt werden, erfolgt bei ordnungsgemäßer Durchführung nachfolgende Gutschrift:

Stand: 1. Januar 2009  

netto

brutto

Grabarbeiten und Oberflächenwiederherstellung

pro laufenden Meter

61,36 €

65,66 €

Mauerdurchbruch

(Aufbruch und Wiederverschluss)

40,90 €

43,76 €

Wasserzähleranlage

(Bügel und Ausgangsventil)
incl. Montage

51,13 €

60,84 €

Rückflussverhinderer Material und Montage

56,24 €

66,93 €

Besondere kostenpflichtige Leistungen      
Schutzrohrverlegung bei Erfordernis
nach technischen Regeln
pauschal

153,39 €

164,13 €

Stilllegung je Hausanschluss
incl. Grabarbeiten
 

766,94 €

820,63 €

Einrichtung einer Entnahmestelle für Bauwasser  

283,30 €

303,13 €

Umverlegung von Haus-
anschlüssen oder Leitungs-
verbindungen innerhalb des
Grundstücks bzw. Gebäudes
 

- nach Aufwand -

- nach Aufwand -

Die Bruttopreise beinhalten 7 % Umsatzsteuer. 

Die Kosten für erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 13 AVB Wasser V) sind in der Anschlusskostenpauschale enthalten.

Bei Hausanschlüssen mit einer Länge von mehr als 15 m bzw. bei besonderen Verhältnissen, z. B. wenn keine geeignete Übergabestelle vorhanden ist oder keine vorschriftsmäßige Trasse ausgewiesen werden kann, können die ESTW verlangen, dass die Hauptabsperrarmatur einschließlich der gesamten Wasserzähleranlage in einem unmittelbar an der Grundstücksgrenze bauseits zu erstellenden Wasserzählerschacht (nach Angabe der ESTW) eingebaut wird. In besonders begründeten Fällen erfolgt unter den v. g. Bedingungen der Einbau eines erdeingebauten Absperrschiebers bzw. Absperrventils.

Standardmäßig wird die Hauptabsperrarmatur unmittelbar nach der Mauerdurchführung eingebaut. Kann hier auch die Wasserzähleranlage installiert werden, so ist das Zählereingangsventil gleichzeitig auch die Hauptabsperrarmatur, wobei die Montage bis zum Zählerausgangsventil einschl. Rückflussverhinderer von den ESTW erfolgt.

Bei bestehenden Hausanschlussleitungen wird gem. DIN-Vorschriften eine Nachrüstung des Wasserzählerbügels einschl. Ausgangsventil und des Rückflussverhinderers vorgenommen. Die Abrechnung erfolgt nach pauschalen Kostensätzen.

Wird der Anschluss nur teilweise ausgeführt (Grundstücksanschluss) und wird die Fertigstellung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, so erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Erfordert eine Leistungserhöhung die Verstärkung des bestehenden Hausanschlusses, so werden dem Anschlussnehmer die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Die ESTW können auch pauschal abrechnen.

Die ESTW sind berechtigt, den Hausanschluss auch ohne Auftrag des Anschlussnehmers auf eigene Kosten zu verstärken. Bei einem späteren zusätzlichen Leistungsbedarf des Abnehmers berechnen die ESTW in diesem Fall die Kosten der bereits durchgeführten Verstärkung.

Was bedeutet was?

Baukostenzuschuss:

Zuschuss des Anschlussnehmers an das Versorgungsunternehmen für die Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen. (Hauptleitungen, Hochbehälter, Druckerhöhungsanlagen, usw.)

AVB:

Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden. Erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft am 20. Juni 1980

Abkürzungen, die unvermeidbar sind:

DN = Innendurchmesser der Anschlussleitung

WE = Wohneinheit

DIN = Deutsche Industrienorm

Zahlen ohne Probleme - Lastschrifteinzug:

Das Lastschriftverfahren befreit Sie von der Sorge um die termingerechte Zahlung unserer Forderungen. Selbstverständlich kann die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen werden.