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Baustelleninfo
Hausanschluss
Fernwärmehausanschlüsse
Baukostenzuschüsse (§ 9 AVB Fernwärme V)
Ein Baukostenzuschuss zur anteiligen Finanzierung der vorgeordneten Erzeugungs- und Verteilungsanlagen, wird derzeit nicht erhoben.
Hausanschlusskosten (§10 AVB Fernwärme V)
Die Anschlusskosten-Pauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines Standard-Haus-
anschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrundstückes einschließlich der Kosten für sämtliche Erdarbeiten. Wenn möglich führen die ESTW eine gemeinsame Verlegung mit Strom und Wasser durch. Ab einer Hausanschlusslänge von mehr als 10 m auf Privatgrund wird ein zusätzlicher Längenzuschlag verrechnet. Die Anschlusspauschale beträgt bei einem Anschlusswert:
Hausanschlusskosten
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Stand: 1. Januar 2007 |
netto |
brutto |
|
je Hausanschluss |
|
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bis 30 kW |
3.170,00 € |
3.772,30 € |
|
zusätzlich ab 31 kW bis 70 kW |
30,00 € |
35,70 € |
|
zusätzlich ab 71 kW bis 120 kW |
20,00 € |
23,80 € |
|
zusätzlich ab 120 kW |
15,00 € |
17,85 € |
|
Längenzuschlag für Mehrlänge über 10 m, |
130,00 € |
154,70 € |
Die Bruttopreise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.
Der Kunde zahlt eine weitere Pauschale entsprechend den vorgenannten Sätzen, wenn er seine Leistung nachträglich erhöht. Voraussetzung für die Erhöhung ist die Zustimmung der Stadtwerke. Wird durch die Leistungserhöhung der Anschlusswert von 30 kW nicht überschritten, ist die zusätzliche Anschlusskosten-Pauschale durch den Grundbetrag abgegolten.
Liegen besondere Verhältnisse vor, so können die Stadtwerke mit dem Kunden abweichende Vereinbarungen treffen.
Der Hausanschluss endet an der vertraglich fixierten Übergabestelle, das ist in der Regel die Hauptabsperreinrichtung ca. 1 m nach Gebäudeeintritt. Dies ist gleichzeitig auch die Wartungs- und Unterhaltsgrenze der Hausanschlussleitung für die ESTW. Nach dieser Einrichtung beginnt die Kundenanlage.
Die Anschlusskosten-Pauschale beinhaltet die für die Leitungsverlegung notwendigen Erdarbeiten. Die Anschlussverlegung wird im Einvernehmen mit dem Kunden und unter Berücksichtigung technischer Möglichkeiten so vorgenommen, dass gärtnerische Anlagen, befestigte Wege usw. möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen werden. Die endgültige Oberflächen-Wiederherstellung einschliesslich der gärtnerischen Anlagen auf dem Privatgrundstück hat der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, auf seine Kosten durchzuführen. Es bleibt den Stadtwerken freigestellt, die Erdarbeiten durch eine von ihr beauftragte Fachfirma ausführen zulassen, bzw. ein Durchpressungsgerät (Grundomat) einzusetzen. Die Pauschalen gem. Absatz II, Ziffer 2 bleiben dabei unverändert.
Die Herstellung und Wiederverschliessung des Mauerdurchbruches am Gebäude oder Objekt erfolgt durch die Stadtwerke oder deren Beauftragten. Erfordert eine Leistungserhöhung die Verstärkung des bestehenden Hausanschlusses, so werden dem Anschlussnehmer die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Die ESTW können auch pauschal abrechnen.
Die ESTW sind berechtigt, den Hausanschluss auch ohne Auftrag des Anschlussnehmers auf eigene Kosten zu verstärken. Bei einem späteren zusätzlichen Leistungsbedarf des Abnehmers berechnen die ESTW in diesem Fall die Kosten der bereits durchgeführten Verstärkung.
Darüber hinaus gelten für die Fernwärmeversorgung die einschlägigen DIN-Vorschriften und Technischen Anschlussbedingungen für Heizwasser und Dampf/Kondensat (TAB).
Was bedeutet was ?
Baukostenzuschuss:
Zuschuss des Anschlussnehmers an das Versorgungsunternehmen für die Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen (Hauptleitungen, usw.)
AVB:
Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Fernwärmeversorgung von Tarifkunden. Erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft am 20. Juni 1980
Abkürzungen, die unvermeidbar sind:
kW = Kilowatt
Zahlen ohne Probleme - Lastschrifteinzug:
Das Lastschriftverfahren befreit Sie von der Sorge um die termingerechte Zahlung unserer Forderungen. Selbstverständlich kann die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen werden.