Strom-Netzanschluss

Baukostenzuschüsse

Der Baukostenzuschuss (siehe unten: "Was bedeutet was?") wird in Form einer Pauschale erhoben.
Diese Pauschale beträgt bis zu einer Absicherung des Netzanschlusses von

Baukostenzuschuss (BKZ) Strom (§ 11 NAV)

Stand: 1. Mai 2010

 

netto

brutto

Hausanschluss-
sicherung in A

Wirkleistung
in kW

BKZ

BKZ

3 x 50 30

0,00 €

0,00 €

3 x 63 39

442,80 €

526,93 €

3 x 80 50

984,00 €

1.170,96 €

3 x 100 62

1.574,40 €

1.873,54 €

HIER finden Sie die Baukostenzuschüsse bei höherer Leistungsanforderung.

Preisstand BKZ: 1. Mai 2010 gemäß NAV. Die Bruttopreise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.

Bei einer Verstärkung der Absicherung wird der Differenzbetrag zur nächsthöheren Absicherung als zusätzlicher Baukostenzuschuss erhoben.

Die Standard-/Grundabsicherung beträgt 3 x 50 A. Hierfür wird kein Baukostenzuschuss berechnet.

Liegen besondere Verhältnisse vor, so können die ESTW mit dem Anschlussnehmer abweichende Vereinbarungen treffen.

Netzanschlusskosten (§ 9 NAV)

Die Anschlusskosten-Pauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines Standard-Netz-Anschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrundstückes einschließlich der Kosten für die Grabarbeiten und die endgültige Oberflächenwiederherstellung. Wenn möglich führen die ESTW eine gemeinsame Verlegung mit Gas, Wasser oder Fernwärme durch und wählen grundsätzlich die kürzeste und günstigste Anschlusstrasse.

Beim Einsatz einer Mehrsparten-Hauseinführung ist das dazugehörige Futterrohr bauseits einzubauen bzw. die notwendige Kernlochbohrung bauseits auszuführen. Ab einer Netzanschlusslänge von mehr als 10 m auf Privatgrund wird ein zusätzlicher Längenzuschlag verrechnet.

Netzanschlusskosten

Stand: 1. Mai 2010

 

 netto

 brutto

je Netzanschluss

 

 

 

mit Hausanschlusskasten bis

3 x 100 A

1.431,62 €

1.703,63 €

 

3 x 200 A

1.733,28 €

2.062,60 €

mit Anschlusssäulen

Baureihe 135
(ohne Zählerplatz)

1.431,62 €

1.703,63 €

 

Baureihe 202
(1 Zählerplatz)

1.789,52 €

2.129,53 €

 

Baureihe 205
(2 Zählerplätze)

2.454,20 €

2.920,50 €

Längenzuschlag für Mehrlänge über 10 m incl. Grabarbeiten und Oberflächenwieder-
herstellung

je Meter

30,68 €

36,51 €

Die Bruttopreise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.

Für die Ermittlung des Längenzuschlages wird die tatsächlich verlegte Kabellänge ab der Grundstücksgrenze bis zum Netzanschlusskasten berücksichtigt (auf volle Meter aufgerundet). Sofern der Netzanschlusskasten nicht außen angebracht werden kann, muss in Absprache mit den ESTW ein Mauerdurchbruch bauseits hergestellt werden Die spätere Wiederverschließung des Mauerdurchbruches muss ebenfalls bauseits erfolgen.

Bei abweichenden Ausführungen bzw. bei besonderen Verhältnissen oder erschwerenden Bedingungen können die ESTW die Netzanschlusskosten nach tatsächlichem Aufwand abrechnen.

Die notwendigen Grabarbeiten für den Anschluss einschl. Oberflächenwiederherstellung werden von den ESTW oder einer beauftragten Fachfirma durchgeführt. Sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen, wird ein Durchpressungsgerät eingesetzt.

Sollten die Grabarbeiten oder andere Leistungen, die in den Pauschalsätzen enthalten sind, mit unserem Einverständnis bauseits ausgeführt werden, erfolgt bei ordnungsgemäßer Durchführung nachfolgende Gutschrift:

Besondere Leistungen

Stand: 1. Mai 2010

 

netto

brutto

Grabarbeiten und Oberflächenwiederherstellung pro laufenden Meter

Gutschrift

12,78 €

15,21 €

Sonstige kostenpflichtige Leistungen:

 

 

 

Schutzrohrverlegung bei Erfordernis nach technischen Regeln

pauschal

153,39 €

182,53 €

Stilllegung von Netzanschlüssen inkl. Grabarbeiten je Anschluss

pauschal

766,94 €

912,66 €

Verstärkung des Netzanschlusskastens auf 3x100 A

 

306,78 €

365,07 €

Erstellung einer nachträglichen Kernlochbohrung DN 200 für den Einbau der Mehrsparten-Hauseinführung

 

252,00 €

299,88 €

Die Bruttopreise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.

Der Netzanschlusskasten bzw. die Schrumpf-Mauerdurchführung liegt nach Rücksprache mit den ESTW in unserem Lager zur Abholung bereit.

Die Kosten für die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage (§ 14 NAV) sind in der Anschlusskostenpauschale enthalten.

Erfordert eine Leistungserhöhung die Verstärkung des bestehenden Netzanschlusses, so werden dem Anschlussnehmer die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Die ESTW können auch pauschal abrechnen.

Die ESTW sind berechtigt, den Netzanschluss auch ohne Auftrag des Anschlussnehmers auf eigene Kosten zu verstärken. Bei einem späteren zusätzlichen Leistungsbedarf des Abnehmers berechnen die Stadtwerke in diesem Fall die Kosten der bereits durchgeführten Verstärkung.

Was bedeutet was ?

Baukostenzuschuss:

Zuschuss des Anschlussnehmers an das Versorgungsunternehmen für die Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen. (Hauptleitungen, usw.)

Abkürzungen, die unvermeidbar sind:

A Ampere (Stromstärke)

Zahlen ohne Probleme - Lastschrifteinzug:

Das Lastschriftverfahren befreit Sie von der Sorge um die termingerechte Zahlung unserer Forderungen. Selbstverständlich kann die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen werden.