Rechnungserklärung

Eine klare Sache: unsere neue Rechnung!

Mit der Einführung eines neuen Abrechnungssystems hat auch unsere Rechnung ein neues Gesicht erhalten. Viele neue gesetzliche Vorgaben machten diesen Schritt zwingend notwendig.

Ihr Vorteil: Die Rechnung ist jetzt zwar umfangreicher, aber auch deutlich übersichtlicher geworden. Damit wird für Sie das Überprüfen der Rechnung einfacher. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Ihnen zusätzlich helfen.

Auf den ersten Blick - Seite 1 und 2

Natürlich bekommen Sie von uns wie bisher nur eine Rechnung für alle Leistungsarten. Aber jede Rechnung erhält jetzt ein Deckblatt.

Ihr Vorteil: Dort finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Daten:

Ihre

  • Kundennummer
  • Verbrauchsstellen-Nummer
  • Rechnungsnummer

und die Rechnungssumme, genauso wie Ihren neuen Abschlagsplan.

Bei Telefonaten und beim Schriftverkehr können wir mit Angabe dieser Schlüsselbegriffe Ihr Anliegen viel schneller bearbeiten. Fehlen diese Angaben z. B. bei Ihrer Überweisung, können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen. Als Folge drohen ärgerliche Mahnungen.

Die zweite Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Aufteilung der einzelnen Abschlagsanteile nach Netto-, Mehrwertsteuer- und Bruttobetrag. Außerdem finden Sie hier eine wichtige Übersicht über Ihr Verbrauchsverhalten mit einem Vergleich zum Vorjahr.

Ganz neu: Die im Rechnungsbetrag enthaltenen Netznutzungsentgelte sowie Angaben über die Stromherkunft (Stromkennzeichnung) finden Sie am Ende der zweiten Seite. Mit diesen zusätzlichen Angaben erfüllen wir gesetzliche Vorgaben.

Berechnungsnachweis - ab Seite 3

Für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es ab der dritten Seite die Abrechnungsdaten im Detail, einschließlich der jeweiligen Preisbestandteile.

Ihr Vorteil: Bei Preisänderungen erfolgen automatisch rechnerische Mengenab-grenzungen zum Stichtag. Natürlich berücksichtigen wir auf Wunsch auch weiterhin Ihre übermittelten Zählerstände bei Änderungen unserer Preise.

Ganz zum Schluss gibt es den - insbesondere für gewerbliche Kunden - erforderlichen Mehrwertsteuer-Nachweis.

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