Sonstige Leistungen

Die Bruttopreise beinhalten 19% Umsatzsteuer, wenn nicht anders angegeben. Mit * gekennzeichnete Brutto-Angaben beinhalten 7 % Umsatzsteuer.

Entstörungseinsätze

Wird zum Beispiel aufgrund einer Störung in unserer Anlage, die durch den Kunden verursacht wurde, der Rufbereitschaftsdienst in Anspruch genommen, wird je Entstörungsgang eine Pauschale von 54,74 € brutto fällig, zzgl. Materialaufwand (Sicherungen, Plomben,...)

Der Einsatz unseres Rufbereitschaftsdienstes bei Störungen, die in der Kundenanlage auftreten, wird nach tatsächlichem Kostenanfall berechnet, zum Beispiel bei einem Ausfall der Heizungspumpe oder anderer Versorgungsgeräte, bei einem Wasserschaden in der Wohnung usw.

Ein- und Ausbau von Stromzählern

  netto brutto
Wechselstromzähler 46,00 € 54,74 €
Drehstromzähler 69,00 € 82,11 €
Doppeltarifzähler 92,00 € 109,48 €
Baustromanschluss herstellen und abbauen,
einschl. Zählerein- und -ausbau
230,00 € 273,70 €
Baustromanschluss mit Wandlermessung 360,00 € 428,40 €

Ein-und Ausbau von Gaszählern (Inbetriebsetzung **)

 

netto brutto
Gaszähler
- Einbau / Wiedersetzung
34,50 €

41,06 €
- Ausbau incl. Material 46,00 € 54,74 €

Sonstiges
Impulsweitergabe zur Laststeuerung 75,00 € 89,25 €
Auswechslung eines
GZ-Eckhahnes

70,25 €

83,60 €
Gasleitung auf Dichtheit prüfen (Kundenanlage) 34,50 € 41,06 €
Bei mehr als zwei Prüfungen zur gleichen Zeit wird die tatsächliche Arbeitszeit berechnet.
Nachprüfung der Gas-Messeinrichtung 135,00 € 160,65 €
Entfernen eines Sicherheitsverschlusses (Stopfen) 44,00 € 52,36 €

  

Ein- und Ausbau von Wasserzählern (Inbetriebsetzung **)

 

Wasserzähler 46,00 € 49,22 € *
Nachprüfung der Wasser-Messeinrichtung 135,00 € 144,45 € *

Verstärkung von Stromzählern

Von Wechselstromzähler netto brutto
  • auf Wechselstromzähler
  • 46,00 € 54,74 €
  • auf Drehstromzähler
  • 69,00 € 82,11 €
  • auf Doppeltarifzähler
  • 69,00 € 82,11 €
    Von Drehstromzähler
  • auf Drehstromzähler
  • 69,00 € 82,11 €
  • auf Doppeltarifzähler
  • 92,00 € 109,48 €

    Sonstiges
    Leistungskontrollmessungen in der Elektrizitätsversorgung 150,00 € 178,50 €
    Nachprüfung der Strom-Messeinrichtung 135,00 € 160,65 €
    Impulsweitergabe zur Laststeuerung 480,00 € 571,20 €
    Einbau eines Lastprofilzählers (Kombizähler mit Wirk- und Blindlastgang)
    - NS-Messung 250,00 € 297,50 €
    - MS-Messung 329,50 € 392,11 €
    Rückbau Sonderkunden-Messsatz
    - ohne Stromwandlerausbau 150,00 € 178,50 €
    - mit Stromwandlerausbau 300,00 € 357,00 €
    Freischaltung von
    20 kV-Kabelstrecken
    250,00 € 297,50 €
    Änderung der Tarif- und Schaltzeiten für die vorhandene Wärmepumpe 50,00 € 59,50 €

     

    Wasserzählerbügel und Rückflussverhinderer

    Einbau einer Wasserzähler-Anlage mit Rückflussverhinderer
    netto brutto
    QN 2,5 1" + 1 1/4", 6 Formstücke, Länge ca. 1m 386,90 € 460,41 €
    QN 2,5 1" + 1 1/4", 10 Formstücke, Länge ca. 3m 540,64 € 643,36 €
    QN 6 1 1/4" + 1 1/2", 6 Formstücke, Länge ca. 1m 551,27 € 656,01 €
    QN 6 1 1/4" + 1 1/2", 10 Formstücke, Länge ca. 3m 712,93 € 848,39 €
    QN 10 2", 6 Formstücke,
    Länge ca. 1m
    964,29 € 1.147,51 €
    QN 10 2", 10 Formstücke,
    Länge ca. 3m
    1.363,93 € 1.623,08 €



    Arbeiten am Wasserzählerschacht
    Wasserzählerschacht reinigen oder auspumpen 125,00 € 148,75 €

    Zahlungsverzug

    Je Mahnung: 3,50 €

    Einstellung incl. Wiederaufnahme der Versorgung

    Bei Zahlungsverzug oder bei Gefahr für die Sicherheit von Personen und Anlagen oder bei unberechtiger Entnahme
    Montag bis Samstag 6:00 bis 22:00 Uhr

    51,00 €

    Inkassogang
    steuerfrei
    22,00 €
    mit Zeitzuschlag 38,00 €

    Schadensersatz

    Beschädigung von Messgeräten (Zählern) - nach Zeit- und Materialaufwand, zuzügl. Eichgebühren -
    Sachbeschädigung von Eigentum der ESTW - nach Zeit- und Materialaufwand -
    bei unberechtigter Plombenentfernung (Strafantrag!) 51,00 €
    Manipulation der Messeinrichtung (Strafantrag! evtl. Verbrauchsnachberechnung, - ggf. Schätzung - ) - nach Zeit- und Materialaufwand, zuzügl. Eichgebühren -

    Weiterverrechnungssätze

    Verrechnung von Lohn-, Angestellten-, Betriebsleiter- und Ingenieurstunden an Dritte



    Lohnstunden

    netto

    brutto
    Normalstunde
    (Mo. - Sa. 6:00 bis 22:00 Uhr
    46,00 € 54,74 €
    Überstunde m. 75 %
    (außerhalb der normalen Arbeitszeit, auch sonn- und feiertags)
    80,50 € 95,80 €

    Ingenieurstunden

    95,00 €

    113,05 €

    Meisterstunden

    68,00 €

    80,92 €

    Verrechnungssätze

    für Fuhrleistungen

      netto brutto
    Fahrzeugpauschale im Stadtgebiet 9,50 € pro Anfahrt 11,61 € pro Anfahrt
    Fahrzeugpauschale außerhalb des Stadtgebiets 24,70 € pro Anfahrt 29,39 € pro Anfahrt
    LKW pro Stunde
    (mit Fahrer)
    75,00 € 89,25 €
    Hubarbeitsbühne pro Stunde
    (mit Fahrer)
    91,00 € 108,29 €
    Messwagen-Einsatz    
    für Kabelfehlersuche 350,00 € 416,50 €
    für Kabelsuche 240,00 € 285,60 €
    für Kabeldiagnose  380,00 €  452,20 €
    zuzüglich
    bei einer Einsatzzeit von über 2 Std.
    je weitere Stunde
     68,00 €  80,92 €
    zuzüglich
    bei Einsatz außerhalb des Stadtgebiets
    pro Kilometer
    1,50 € 1,79 €

    sonstige Leistungen

    netto brutto
    Korrelator-Einsatz 50,00 € 59,50 €
    Bodenmikrofon-Einsatz 25,00 € 29,75 €

    Weiterverrechnung von Fremdleistungen

    5 % Bearbeitungskosten auf den Rechnungs-Netto-Betrag
    Mindestbetrag  2,50 € 2,98 €
    Höchstbetrag 150,00 € 178,50 €

    Was bedeutet was?

    Abkürzungen, die unvermeidbar sind:

    QN = Durchflussmenge

    Zahlen ohne Probleme - Lastschrifteinzug:

    Das Lastschriftverfahren befreit Sie von der Sorge um die termingerechte Zahlung unserer Forderungen. Selbstverständlich kann die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen werden.

    Werden mehr als zwei Zähler gleichzeitig eingebaut, ausgebaut oder versetzt, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, jedoch mindestens die Pauschalen für zwei Zähler. 

    ** = Ist eine beantragte Inbetriebsetzung aufgrund festgestellter Mängel an der Anlage nicht möglich, so ist der Anschlussnehmer hierfür sowie für alle weiteren vergeblichen Inbetriebsetzungen zur Zahlung verpflichtet.