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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
(vom 10.03.2009)
Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität und Erdgas der Erlanger Stadtwerke AG
Am 13. Juli 2005 trat das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft.
Im Zuge unserer Veröffentlichungspflicht geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Erlanger Stadtwerke AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung aufgrund neuer Gesetzeslage den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Erlanger Stadtwerke AG für die allgemeine Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas entsprechen. Unsere Preise für Haushaltskunden in der Ersatzversorgung (§38 EnWG) entsprechen derzeit den Preisen von Haushaltskunden in der Grundversorgung.
Die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung erfolgt zu den Konditionen der bisherigen Notstrombelieferung. Für die Versorgung mit Erdgas gelten weiterhin die bisher veröffentlichten Preisregelungen Grundversorgungstarif 1 und 2 und die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung. Die Allgemeinen Tarife und Bedingungen erhalten Sie während der Geschäftszeiten von
Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr und
Freitag zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr
im KundenService der Erlanger Stadtwerke AG, Äußere Brucker Str. 33, 91052 Erlangen.
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung finden Sie nachfolgend:
für Strom(ClassicER)
Bedingungen (NAV und StromGVV)
für Erdgas (Grundversorgungstarif 1 und 2)