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sowie nach individueller Vereinbarung
Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 4 g BDSG
- Name der verantwortlichen Stelle:
Erlanger Stadtwerke AG
- Vorstände:
Wolfgang Geus
Matthias Exner
- Anschrift:
Äußere Brucker Straße 33
91052 Erlangen
- Leiter Datenverarbeitung:
Hannes Zeitler
- Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Elektrizität, Wärme, Erdgas und Wasser, Energiedienstleistungen, der Betrieb von Bädern, die Abfallwirtschaft, die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs, die Bewirtschaftung von Parkflächen und Parkhäusern, die Telekommunikation, die Entwässerung, der Betrieb anderer technischer Einrichtungen der Stadt Erlangen sowie das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, die diese Tätigkeiten ausführen (Auszug aus § 2 der Satzung der Erlanger Stadtwerke AG).
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
- Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Mitarbeiterdaten und Entgeltabrechnungsdaten zur Durchführung der Arbeitsverträge und zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Aufzeichnungspflichten; Kundendaten und Daten von Lieferanten zur Angebotserstellung und Abwicklung von Verträgen sowie der Aufzeichnung im Rahmen von Aufbewahrungspflichten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Außerdem Daten von Grundstücks-eigentümern, an deren Grundstücken Rechte bestehen, und von Personen, an die Publikationen und Geschäftsberichte versandt werden; aus der Videoüberwachung; von Landwirten, Pächtern und Mietern; von Busfahrern im Rahmen der Schulung; von Bürgern, die sich beim Bereich Stadtverkehr beschweren und von Stadt- und Aufsichtsräten.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und interne ESTW-Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
- Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
- Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht vorgesehen.