Schnellzugriff
Entstörungsdienst
rund um die Uhr
09131 - 823 3333
Kundenzentrum
Telefonische Erreichbarkeit
09131 823 4141
Mo. - Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Persönliche Erreichbarkeit
Mo. - Do. 08:00 - 15:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
sowie nach individueller Vereinbarung
Energiewirtschaftsgesetz
Am 13. Juli 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Das ursprünglich am 29.4.1998 erlassene und nun novellierte Energiewirtschaftsgesetz soll die preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie einen wirksamen Wettbewerb und einen langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen sichern. Dazu wurde das bisher 19 Paragraphen umfassende EnWG auf 118 Paragraphen und vier Verordnungen erweitert.
Weiter gesetzliche Grundlagen können Sie unter unseren Veröffentlichungspflichten lesen.