Primärenergiefaktor

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom November 2009 definiert Mindeststandards für neue und bestehende Gebäude hinsichtlich der Dämm-Eigenschaften und der Qualität der Anlagentechnik.

Man benötigt zum Beispiel für die Ausstellung eines Energiepasses für ein mit Fernwärme versorgtes Gebäude den Primärenergiefaktor. Basisjahr der Berechnung sind die Daten der Jahre  2007 - 2009.

  1. Nach der DIN V 4701-10: 2003-10, Abs. 5.4 und DIN V 4701-10/A1: 2006-12 sowie dem AGFW-Arbeitsblatt FW 309-1 vom November 2009 hat der Primärenergiefaktor den Wert f P, FW = 0,56
  2. Der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Erlanger Wärmeerzeugung beträgt 94,4 %