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Hocheffizient gemäß EEWärmeG
Gemäß EEWärmeG kann von der Erfüllung der Pflicht zur Nutzung regenerativer Energien befreit werden, wenn die gesamte Wärme des Gebäudes aus einer KWK-Anlage kommt, die als hocheffizient im Sinne der EU-Richtlinie 2004/8/EG gilt. Wir bestätigen, dass das Heizkraftwerk und damit die Fernwärme der ESTW diese Kriterien erfüllt und als hocheffizient eingestuft wurde.